Antrag: Global denken, lokal handeln – Bückeburg wird „Fairtrade-Town“
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte für eine erfolgreiche Bewerbung als „Fairtrade-Town“ umzusetzen und anschließend die Bewerbung zur Zertifizierung einzureichen.
Begründung
„Global denken, lokal handeln“, das ist die Idee der Fairen Kommune. Wir bei uns vor Ort können unseren Konsum nach ökologischen und sozialen Kriterien gestalten, damit sich die Situation in den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern verbessert. Unser lokales Handeln hat Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse in Ländern des „globalen Südens“. Die schrecklichen Brandkatastrophen in asiatischen Textilfabriken, aber auch die deutlich zugenommene sogenannte Armutsmigration mahnen uns, dass sich etwas verändern muss. Deshalb müssen wir für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne eintreten.
Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene. Sie sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement vieler Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist und dass jede und jeder etwas bewirken kann.
Nachbarkommunen wie die Stadt Minden sind bereits Fairtrade-Town. Ebenso wie die Städte Hameln und Hessisch Oldendorf. Die Stadt Rinteln hat bereits Kriterium 1 erfüllt und ist somit auf dem Weg zur Fairtrade-Town.
Der städtische Haushalt wird durch die Zertifizierung als Fairtrade-Town nur gering belastet. Gefordert ist vielmehr eine Verhaltensänderung bei der Beschaffung. Hier kann die Stadt durch ein Umdenken ihre Vorbildfunktion erfüllen.
Um ein solches Label zu erhalten sind folgende fünf Kriterien zu erfüllen:
1. Ratsbeschluss
Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen sowie im Büro des Bürgermeisters wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt.
(Da in Bückeburg bei öffentlichen Sitzungen grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt, muss die Stadt zum Ausgleich z. B. beschließen, bei städtischen Veranstaltungen wie z.B. dem Neujahrsempfang, in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten, fair gehandelte Produkte zu verwenden. Hier kann sich z.B. an Minden orientiert werden, die ebenfalls keine Getränke bei öffentlichen Sitzungen ausschenken.)
2. Steuerungsgruppe
Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.
3. Fairtrade-Produkte im Sortiment
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune. Für Bückeburg bedeutet dies, dass mindestens in vier Geschäften und zwei Gastronomiebetrieben Produkte aus Fairen Handel angeboten werden müssen.
4. Zivilgesellschaft
Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt z.B. im Rahmen weiterer Kampagnen. Für Bückeburg ist hier die Mindestbedingung, dass in einer Schule, einem Verein und einer Kirchengemeinde mindestens je ein Fairtrade-Produkt verwendet wird.
5. Medien
Die örtlichen Medien berichten mindestens vier Mal pro Jahr über Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Bückeburg
31675 Bückeburg
Bückeburg, den 31.10.2022
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